Art. 322d OR

Gratifikation

1 Richtet der Arbeitgeber neben dem Lohn bei bestimmten Anlässen, wie Weihnachten oder Abschluss des Geschäftsjahres, eine Sondervergütung aus, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, wenn es verabredet ist.
2 Endigt das Arbeitsverhältnis, bevor der Anlass zur Ausrichtung der Sondervergütung eingetreten ist, so hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen verhältnismässigen Teil davon, wenn es verabredet ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 17.12.2002 · 119 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Qualifikation einer Sondervergütung (Bonus) als freiwillige Gratifikation oder Lohnbestandteil? Erreicht der eigentliche Lohn ein Mass, das die wirtschaftliche Existenz des Arbeitnehmers bei Weitem gewährleistet bzw. se…
    · 26.02.2013 · 65 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gratifikation; Lohnausweis; Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers (Art. 322d sowie Art. 82 und 324 Abs. 1 OR)
    · 26.05.2010 · 47 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Qualifikation einer Sondervergütung (Bonus)
    · 14.04.2016 · 44 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Gratifikation, Art. 322d Abs. 2 OR
    · 01.11.1983 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Rechtsmittel bei Abschreibung wegen Gegenstandslosigkeit aus anderen Gründen
    · 18.01.2022 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.