Art. 404 OR

Widerruf, Kündigung

1 Der Auftrag kann von jedem Teile jederzeit widerrufen oder gekündigt werden.
2 Erfolgt dies jedoch zur Unzeit, so ist der zurücktretende Teil zum Ersatze des dem anderen verursachten Schadens verpflichtet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Architektenvertrag: Rechtsnatur, Widerruf, Konventionalstrafe
    · 13.12.1983 · 64 Zitierungen
  2. 2
    Widerruf eines Architektenvertrags; Art. 404 OR, Honorarzuschläge gemäss Art. 5.5 und Art. 8.1 SIA-Norm 102 (Ausgabe 1969). 1. Rechtliche Qualifikation des Architektenvertrags, Widerrufsrecht gemäss Art. 404 Abs. 1 OR:…
    · 12.06.1984 · 52 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Bestätigung der Rechtsprechung (E. 2).
    · 19.12.1989 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Zweiseitiger Vertrag auf Arbeitsleistung. 1. Art. 394 Abs. 2 OR schliesst einen Vertrag auf Arbeitsleistung sui generis aus (E. 1). 2. Arbeitsleistungen und andere Verpflichtungen, die einen Vertrag weder als einfache G…
    · 23.05.1978 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Vertrag über die Verwaltung von Liegenschaften
    · 20.05.1980 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Architektenvertrag
    · 03.10.1972 · 14 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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