Art. 423 OR
Geschäftsführung im Interesse des Geschäftsführers
1 Wenn die Geschäftsführung nicht mit Rücksicht auf das Interesse des Geschäftsherrn unternommen wurde, so ist dieser gleichwohl berechtigt, die aus der Führung seiner Geschäfte entspringenden Vorteile sich anzueignen.
2 Zur Ersatzleistung an den Geschäftsführer und zu dessen Entlastung ist der Geschäftsherr nur so weit verpflichtet, als er bereichert ist.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gewinnherausgabe33 Zitierungen
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2Eingriffskondiktion und Geschäftsanmassung31 Zitierungen
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3Patentverletzung; Gewinnherausgabe nach Art. 423 OR24 Zitierungen
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4Mietvertrag; Untermiete (Art. 262 OR)21 Zitierungen
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5Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne20 Zitierungen
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6Schadenersatz bei Verletzung von Patentrechten, Lizenzanalogie (Art. 73 PatG)14 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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8 Zitierungen12.04.2006 · 8 Zitierungen
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6 Zitierungen08.08.2011 · 6 Zitierungen
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3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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