Art. 423 OR

Geschäftsführung im Interesse des Geschäftsführers

1 Wenn die Geschäftsführung nicht mit Rücksicht auf das Interesse des Geschäftsherrn unternommen wurde, so ist dieser gleichwohl berechtigt, die aus der Führung seiner Geschäfte entspringenden Vorteile sich anzueignen.
2 Zur Ersatzleistung an den Geschäftsführer und zu dessen Entlastung ist der Geschäftsherr nur so weit verpflichtet, als er bereichert ist.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gewinnherausgabe
    · 07.12.2006 · 33 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Eingriffskondiktion und Geschäftsanmassung
    · 07.07.2003 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Patentverletzung; Gewinnherausgabe nach Art. 423 OR
    · 03.03.2008 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Mietvertrag; Untermiete (Art. 262 OR)
    · 11.01.2000 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Persönlichkeitsverletzung durch Mitwirkung an einer Medienkampagne
    · 09.06.2017 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Schadenersatz bei Verletzung von Patentrechten, Lizenzanalogie (Art. 73 PatG)
    · 19.12.2005 · 14 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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