Art. 53 OR
Verhältnis zum Strafrecht
1 Bei der Beurteilung der Schuld oder Nichtschuld, Urteilsfähigkeit oder Urteilsunfähigkeit ist der Richter an die Bestimmungen über strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit oder an eine Freisprechung durch das Strafgericht nicht gebunden.
2 Ebenso ist das strafgerichtliche Erkenntnis mit Bezug auf die Beurteilung der Schuld und die Bestimmung des Schadens für den Zivilrichter nicht verbindlich.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zuständigkeit des Scheidungsrichters49 Zitierungen
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2Organhaftung, Verjährung (Art. 60 Abs. 2 OR)18 Zitierungen
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3BGE 66_II_805 Zitierungen11.07.1939 · 5 Zitierungen
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44 Zitierungen
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5BGE 55_II_234 Zitierungen22.11.1928 · 4 Zitierungen
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6Legitimation zur Beschwerde in Strafsachen3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Forderung, Täuschung16 Zitierungen
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Fahrlässige schwere Körperverletzung; Willkür; Nichteintreten9 Zitierungen
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Einstellung des Strafverfahrens (Sachbeschädigung etc.)5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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