Art. 53 OR

Verhältnis zum Strafrecht

1 Bei der Beurteilung der Schuld oder Nichtschuld, Urteilsfähigkeit oder Urteilsunfähigkeit ist der Richter an die Bestimmungen über strafrechtliche Zurechnungsfähigkeit oder an eine Freisprechung durch das Strafgericht nicht gebunden.
2 Ebenso ist das strafgerichtliche Erkenntnis mit Bezug auf die Beurteilung der Schuld und die Bestimmung des Schadens für den Zivilrichter nicht verbindlich.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zuständigkeit des Scheidungsrichters
    · 18.10.1999 · 49 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Organhaftung, Verjährung (Art. 60 Abs. 2 OR)
    · 26.03.1981 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 66_II_80
    11.07.1939 · 5 Zitierungen
  4. 4
    · 26.11.1980 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 55_II_23
    22.11.1928 · 4 Zitierungen
  6. 6
    Legitimation zur Beschwerde in Strafsachen
    · 22.10.2009 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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