Art. 698 OR
1 Oberstes Organ der Aktiengesellschaft ist die Generalversammlung der Aktionäre.
2 Ihr stehen folgende unübertragbare Befugnisse zu: 1. die Festsetzung und Änderung der Statuten; 2. die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Revisionsstelle; 3. die Genehmigung des Lageberichts und der Konzernrechnung; 4. die Genehmigung der Jahresrechnung sowie die Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes, insbesondere die Festsetzung der Dividende und der Tantieme; 5. die Festsetzung der Zwischendividende und die Genehmigung des dafür erforderlichen Zwischenabschlusses; 6. die Beschlussfassung über die Rückzahlung der gesetzlichen Kapitalreserve; 7. die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats; 8. die Dekotierung der Beteiligungspapiere der Gesellschaft; 9. die Beschlussfassung über die Gegenstände, die der Generalversammlung durch das Gesetz oder die Statuten vorbehalten sind.
3 Bei Gesellschaften, deren Aktien an einer Börse kotiert sind, stehen ihr folgende weitere unübertragbare Befugnisse zu: 1. die Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrats; 2. die Wahl der Mitglieder des Vergütungsausschusses; 3. die Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters; 4. die Abstimmung über die Vergütungen des Verwaltungsrats, der Geschäftsleitung und des Beirats.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Genehmigte und bedingte Kapitalerhöhung bei der Aktiengesellschaft9 Zitierungen
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2Nicht durchgeführte Generalversammlung; Ende des Verwaltungsratsmandats5 Zitierungen
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3Kein Anspruch des Gesellschafters einer GmbH auf Arbeitslosenentschädigung5 Zitierungen
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4Mangel in der Organisation der Gesellschaft; Statutenbestimmung, die vorsieht, dass die Verwaltungsräte bis zu einer neuen Wahl im Amt bleiben5 Zitierungen
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5Aktienrecht4 Zitierungen
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6Einsichts- und Auskunftsrecht des Aktionärs (Art. 697 OR)3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen20.12.2019 · 4 Zitierungen
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3 Zitierungen
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3 Zitierungen12.10.2004 · 3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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