Art. 950 OR

1 Handelsgesellschaften und Genossenschaften können unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung ihre Firma frei wählen. In der Firma muss die Rechtsform angegeben werden.
2 Der Bundesrat legt fest, welche Abkürzungen der Rechtsformen zulässig sind.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Firmenrecht
    · 14.06.1966 · 25 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 27.04.1992 · 21 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Firmenrecht
    · 09.07.1974 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Firmenrecht
    · 09.07.1968 · 7 Zitierungen
  5. 5
    Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb
    · 09.05.1967 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Firmenrecht, unlauterer Wettbewerb
    · 30.03.1971 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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