Art. 140 SchKG

1 Vor der Versteigerung ermittelt der Betreibungsbeamte die auf dem Grundstück ruhenden Lasten (Dienstbarkeiten, Grundlasten, Grundpfandrechte und vorgemerkte persönliche Rechte) anhand der Eingaben der Berechtigten und eines Auszuges aus dem Grundbuch.
2 Er stellt den Beteiligten das Verzeichnis der Lasten zu und setzt ihnen gleichzeitig eine Bestreitungsfrist von zehn Tagen. Die Artikel 106–109 sind anwendbar.
3 Ausserdem ordnet der Betreibungsbeamte eine Schätzung des Grundstückes an und teilt deren Ergebnis den Beteiligten mit.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verwertung eines gepfändeten Grundstücks; Schätzung (Art. 140 Abs. 3 SchKG)
    · 24.09.1996 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anmeldungsfrist für die Ansprüche vor der Versteigerung der Liegenschaft (Art. 138 Abs. 2 Ziff. 3 SchKG und Art. 36 Abs. 1 VZG)
    · 13.03.1987 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Liegenschaftsverwertung; Bestreitung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 Abs. 2 SchKG, 43 Abs. 1 und 112 Abs. 1 VZG)
    · 09.02.1994 · 6 Zitierungen
  4. 4
    Anfechtung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 Abs. 2 SchKG)
    · 09.11.1992 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verwertung eines Grundstücks im Konkurs
    · 27.03.1969 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Bestreitung des Lastenverzeichnisses (Art. 140 Abs. 2 SchKG; Art. 39 VZG); Berücksichtigung eines Schuldbriefes (Art. 842 ZGB), welcher dem Gläubiger sicherungsübereignet worden ist (Art. 35 Abs. 2 VZG)
    · 02.02.2010 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Ansetzung eines Steigerungstermins
    · 31.07.2003 · 4 Zitierungen
  • Steigerungsbedingungen, Lastenverzeichnis (Grundpfandverwertung)
    · 21.12.2020 · 3 Zitierungen
  • Neuschätzung einer Liegenschaft
    · 29.10.2018 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

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