Art. 275 SchKG
Die Artikel 91–109 über die Pfändung gelten sinngemäss für den Arrestvollzug.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kompetenzen der Betreibungsbehörden beim Arrestvollzug (Art. 275 SchKG)31 Zitierungen
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2Arrestbewilligung und Arrestvollzug (Art. 271 ff. und 275 SchKG); Immunität der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Abkommen vom 1026 Zitierungen
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3Arrestvollzug (Art. 275 SchKG)20 Zitierungen
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4Arrestierung von Vermögensstücken, die als Eigentum des Schuldners bezeichnet werden, jedoch einem Dritten zu gehören scheinen (Art. 271 Abs. 1, Art. 272 und Art. 275 SchKG). 1. Der Gläubiger, der Vermögensstücke mit Ar…20 Zitierungen
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5Beschwerde gegen den abweisenden Arrestentscheid14 Zitierungen
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6Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG)12 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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13 Zitierungen10.09.2009 · 13 Zitierungen
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10 Zitierungen21.04.2005 · 10 Zitierungen
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3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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