Art. 275 SchKG

Die Artikel 91–109 über die Pfändung gelten sinngemäss für den Arrestvollzug.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kompetenzen der Betreibungsbehörden beim Arrestvollzug (Art. 275 SchKG)
    · 23.01.2003 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Arrestbewilligung und Arrestvollzug (Art. 271 ff. und 275 SchKG); Immunität der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Abkommen vom 10
    · 12.07.2010 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Arrestvollzug (Art. 275 SchKG)
    · 19.07.2004 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Arrestierung von Vermögensstücken, die als Eigentum des Schuldners bezeichnet werden, jedoch einem Dritten zu gehören scheinen (Art. 271 Abs. 1, Art. 272 und Art. 275 SchKG). 1. Der Gläubiger, der Vermögensstücke mit Ar…
    · 11.02.1981 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beschwerde gegen den abweisenden Arrestentscheid
    · 05.07.2007 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG)
    · 10.02.1988 · 12 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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