Art. 32 SchKG
Einhaltung
1 …
2 Eine Frist ist auch dann gewahrt, wenn vor ihrem Ablauf ein unzuständiges Betreibungs- oder Konkursamt angerufen wird; dieses überweist die Eingabe unverzüglich dem zuständigen Amt.
3 …
4 Bei schriftlichen Eingaben, die an verbesserlichen Fehlern leiden, ist Gelegenheit zur Verbesserung zu geben.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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126 Zitierungen
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2Rückweisung und Weiterleitung von Klagen wegen Unzuständigkeit11 Zitierungen
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3Überweisung des Betreibungsbegehrens (Art. 67 SchKG)11 Zitierungen
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4Umfang der Pfändung; Schätzung der zu pfändenden Vermögensstücke7 Zitierungen
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5Verbot des überspitzten Formalismus7 Zitierungen
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6Grund für eine neue Frist gemäss Art. 32 Abs. 3 SchKG; verbesserlicher Fehler im Sinne von Art. 32 Abs. 4 SchKG und 139 OR7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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7 Zitierungen03.07.2019 · 7 Zitierungen
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Grundstücksteigerung (Lastenverzeichnis/Steigerungsbedingungen)5 Zitierungen
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Konkursandrohung3 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.