Art. 32 SchKG

Einhaltung

1 …
2 Eine Frist ist auch dann gewahrt, wenn vor ihrem Ablauf ein unzuständiges Betreibungs- oder Konkursamt angerufen wird; dieses überweist die Eingabe unverzüglich dem zuständigen Amt.
3 …
4 Bei schriftlichen Eingaben, die an verbesserlichen Fehlern leiden, ist Gelegenheit zur Verbesserung zu geben.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 07.12.1999 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rückweisung und Weiterleitung von Klagen wegen Unzuständigkeit
    · 04.03.2004 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Überweisung des Betreibungsbegehrens (Art. 67 SchKG)
    · 29.11.2001 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Umfang der Pfändung; Schätzung der zu pfändenden Vermögensstücke
    · 04.09.2019 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Verbot des überspitzten Formalismus
    · 09.12.2014 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Grund für eine neue Frist gemäss Art. 32 Abs. 3 SchKG; verbesserlicher Fehler im Sinne von Art. 32 Abs. 4 SchKG und 139 OR
    · 09.05.2000 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 03.07.2019 · 7 Zitierungen
  • Grundstücksteigerung (Lastenverzeichnis/Steigerungsbedingungen)
    · 20.12.2012 · 5 Zitierungen
  • Konkursandrohung
    · 12.03.2009 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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