Art. 78 SchKG
Wirkungen
1 Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung.
2 Bestreitet der Schuldner nur einen Teil der Forderung, so kann die Betreibung für den unbestrittenen Betrag fortgesetzt werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zulässigkeit der Feststellungsklage nach Art. 85a SchKG6 Zitierungen
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2Zustellung des Rechtsöffnungsentscheids; Pfändungsankündigung5 Zitierungen
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3Lugano-Übereinkommen; Gerichtsstand der provisorischen Rechtsöffnung4 Zitierungen
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4Rechtsvorschlag4 Zitierungen
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5Rechtsvorschlag1 Zitierungen
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6Entscheid betreffend Bewilligung des Rechtsvorschlages; Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Zustellung der Zahlungsbefehle2 Zitierungen
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Mitteilung der Ausfertigung des Zahlungsbefehls2 Zitierungen
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2 Zitierungen19.08.2005 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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