Art. 178 StGB

Verjährung

1 Die Verfolgung der Vergehen gegen die Ehre verjährt in vier Jahren.
2 Für das Erlöschen des Antragsrechts gilt Artikel 31.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Eintritt der absoluten Strafverfolgungsverjährung nach Ausfällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils; prozessuale Konsequenzen für die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde
    · 15.03.1990 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 18.11.1971 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    1. Art. 174 Ziff. 2, 71 Abs. 2 und 3 StGB
    · 24.11.1967 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 78_IV_127
    03.05.1952 · 1 Zitierungen
  5. 5
    Verletzung in den persönlichen Verhältnissen (Art. 28 ZGB)
    · 14.12.1978 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 70 ff., 73 ff., StGB
    · 10.11.1966 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mehrfache Verleumdung (planmässig), mehrfache falsche Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege
    · 14.11.2018 · 4 Zitierungen
  • 14.08.2012 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Strafverfahren; Sistierung der Strafuntersuchung
    · 06.02.2020 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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