Art. 385 StGB

Die Kantone haben gegenüber Urteilen, die auf Grund dieses oder eines andern Bundesgesetzes ergangen sind, wegen erheblicher Tatsachen oder Beweismittel, die dem Gericht zur Zeit des früheren Verfahrens nicht bekannt waren, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu Gunsten des Verurteilten zu gestatten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Echte tatsächliche Noven; Wiederaufnahme des Verfahrens
    · 05.10.2007 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Revisionsgesuch gegen einen Entscheid des Bundesgerichts in Strafsachen wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel
    · 13.11.2007 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachträgliche Verwahrung, neues Gutachten
    · 14.08.2018 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung bei Wiederaufnahme des Verfahrens; Beweisergänzungen im wieder aufgenommenen Verfahren (Art. 70 ff. aStGB, Art. 97 ff
    · 11.05.2015 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Revision (Mord, Irreführung der Rechtspflege); Willkür
    · 11.01.2013 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  • Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlung mit einem Kind; Revision; willkürliche Beweiswürdigung, rechtliches Gehör
    · 03.04.2012 · 16 Zitierungen Zusammenfassung
  • Revisionsgesuch betr. diverse Verfahren
    DG.2016.11
    · 24.01.2017 · 5 Zitierungen

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