Art. 233 StPO

Haftentlassungsgesuch während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht

Die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts entscheidet über Haftentlassungsgesuche innert 5 Tagen; dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch
    · 16.02.2017 · 39 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Sicherheitshaft während des Verfahrens vor dem Berufungsgericht; Zuständigkeit und Verhältnismässigkeit
    · 16.10.2013 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Antrag auf Haftentlassung im Berufungsverfahren; kein Recht auf eine Verhandlung
    · 04.05.2011 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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