Art. 233 StPO
Haftentlassungsgesuch während eines Verfahrens vor dem Berufungsgericht
Die Verfahrensleitung des Berufungsgerichts entscheidet über Haftentlassungsgesuche innert 5 Tagen; dieser Entscheid ist nicht anfechtbar.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Vorzeitiger Straf- und Massnahmevollzug, Haftentlassungsgesuch39 Zitierungen
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2Sicherheitshaft während des Verfahrens vor dem Berufungsgericht; Zuständigkeit und Verhältnismässigkeit17 Zitierungen
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3Antrag auf Haftentlassung im Berufungsverfahren; kein Recht auf eine Verhandlung10 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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12 Zitierungen
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Anordnung Sicherheitshaft9 Zitierungen
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9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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