Art. 360 StPO

Anklageschrift

1 Die Anklageschrift enthält:
  1. a. die Angaben nach den Artikeln 325 und 326;
  2. b. das Strafmass;
  3. c. Massnahmen;
  4. d. Weisungen bei Gewährung des bedingten Strafvollzugs;
  5. e. den Widerruf von bedingt ausgesprochenen Sanktionen oder Entlassungen aus dem Sanktionsvollzug;
  6. f. die Regelung der zivilrechtlichen Ansprüche der Privatklägerschaft;
  7. g. die Kosten- und Entschädigungsfolgen;
  8. h. den Hinweis an die Parteien, dass diese mit der Zustimmung zur Anklageschrift auf ein ordentliches Verfahren sowie auf Rechtsmittel verzichten.
2 Die Staatsanwaltschaft eröffnet die Anklageschrift den Parteien. Diese haben innert zehn Tagen zu erklären, ob sie der Anklageschrift zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung ist unwiderruflich.
3 Lehnt die Privatklägerschaft die Anklageschrift innert Frist nicht schriftlich ab, so gilt dies als Zustimmung.
4 Stimmen die Parteien zu, so übermittelt die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift mit den Akten dem erstinstanzlichen Gericht.
5 Stimmt eine Partei nicht zu, so führt die Staatsanwaltschaft ein ordentliches Vorverfahren durch.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff
    · 24.06.2013 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Revision eines im abgekürzten Verfahren gefällten Urteils
    · 27.02.2017 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Nachträgliche Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme anstelle einer Strafe; abgekürztes Verfahren
    · 13.06.2016 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Abgekürztes Verfahren und Revisionsgrund einander widersprechender Strafentscheide
    · 15.03.2018 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Abgekürztes Verfahren (Art. 358 ff
    · 21.06.2016 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Auslegung; Umfang des Rechts der Privatklägerschaft, die Anklageschrift im abgekürzten Verfahren abzulehnen
    · 15.11.2024 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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