Art. 417 StPO
Kostenpflicht bei fehlerhaften Verfahrenshandlungen
Bei Säumnis und anderen fehlerhaften Verfahrenshandlungen kann die Strafbehörde Verfahrenskosten und Entschädigungen ungeachtet des Verfahrensausgangs der verfahrensbeteiligten Person auferlegen, die sie verursacht hat.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kaskade möglicher Folgen einer Verletzung des Beschleunigungsgebots; Bestätigung der Rechtsprechung10 Zitierungen
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2Kostentragungspflicht der Privatklägerschaft bei Antragsdelikten8 Zitierungen
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3Nachweis der Einhaltung der Beschwerdefrist durch Vorlage eines Videos3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kostenverteilung (Wiederaufnahme des Verfahrens; einfache Verkehrsregelverletzung)16 Zitierungen
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13 Zitierungen
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8 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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