Art. 13 USG

Immissionsgrenzwerte

1 Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest.
2 Er berücksichtigt dabei auch die Wirkungen der Immissionen auf Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit, wie Kinder, Kranke, Betagte und Schwangere.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schutz vor Lärm einer Tea-Room-Terrasse; Art. 7 USG, 15 USG und 25 USG, Art. 7 LSV, 8 LSV und 47 LSV
    · 14.07.1997 · 147 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Schutz vor nichtionisierenden Strahlen einer Mobilfunkantenne (Art. 11-13 USG; Art. 4 und 13 sowie Anhänge 1 und 2 NISV)
    · 30.08.2000 · 143 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Lärmschutz; Betrieb einer Sportanlage
    · 17.07.2007 · 102 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Baukonzessionen für den Ausbau des Flughafens Zürich
    · 08.12.2000 · 71 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Geläut von Kirchenglocken
    · 07.06.2000 · 70 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Beschwerdelegitimation (Art. 89 BGG)
    · 25.01.2011 · 68 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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