Art. 11 VMWG

Orts- und quartierübliche Mietzinse

1 Massgeblich für die Ermittlung der orts- und quartierüblichen Mietzinse im Sinne von Artikel 269a Bst. a OR sind die Mietzinse für Wohn- und Geschäftsräume, die nach Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode mit der Mietsache vergleichbar sind.
2 Bei Geschäftsräumen kann der Vergleich im Sinne von Artikel 269a Bst. a OR mit den quartierüblichen Quadratmeterpreisen gleichartiger Objekte erfolgen.
3 Ausser Betracht fallen Mietzinse, die auf einer Marktbeherrschung durch einen Vermieter oder eine Vermietergruppe beruhen.
4 Amtliche Statistiken sind zu berücksichtigen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Miete, quartierübliche Mietzinse, beschränkte (oder soziale) Untersuchungsmaxime
    · 16.12.2015 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Mietzinserhöhung; Begriff des orts- oder quartierüblichen Mietzinses (Art. 269a lit. a OR; Art. 11 VMWG)
    · 07.07.1997 · 24 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Miete; quartierübliche Mietzinse (Art. 269a lit. a OR und Art. 11 Abs. 1 VMWG)
    · 15.12.2009 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Miete; Anfechtung des Anfangsmietzinses für Wohnräume in einer Altbaute; Orts- und Quartierüblichkeit
    · 06.05.2021 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Erhöhung des Mietzinses; quartierübliche Mietzinse; theoretische Anpassung der Vergleichsmietzinse (Art. 269a lit. a OR; Art. 11 VMWG)
    · 04.07.2001 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Miete; Anfechtung des Anfangsmietzinses für Wohnräume in einer Altbaute; Orts- oder Quartierüblichkeit; massive Erhöhung des Anfangsmietzinses
    · 29.11.2023 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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