Art. 19 VMWG
Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen
1 Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen und anderen einseitigen Vertragsänderungen im Sinne von Artikel 269d OR muss enthalten:
- a. Für Mietzinserhöhungen: 1. den bisherigen Mietzins und die bisherige Belastung des Mieters für Nebenkosten; 2. den neuen Mietzins und die neue Belastung des Mieters für Nebenkosten; 3. den Zeitpunkt, auf den die Erhöhung in Kraft tritt; 4. die klare Begründung der Erhöhung. Werden mehrere Erhöhungsgründe geltend gemacht, so sind diese je in Einzelbeträgen auszuweisen; 5 . bei Mehrleistungen die Angabe, ob der Vermieter Förderbeiträge für wertvermehrende Verbesserungen erhält. b. Für andere einseitige Vertragsänderungen: 1. die Umschreibung dieser Forderung; 2. den Zeitpunkt, auf den sie wirksam wird; 3. die klare Begründung dieser Forderung. c. Für beide Fälle: 1. die gesetzlichen Voraussetzungen der Anfechtung; 2. das Verzeichnis der Schlichtungsbehörden und ihre örtliche Zuständigkeit.
1bis Erfolgt die Begründung in einem Begleitschreiben, so hat der Vermieter im Formular ausdrücklich darauf hinzuweisen.
2 Die Absätze 1 und 1bis gelten ferner sinngemäss, wenn der Vermieter den Mietzins einem vereinbarten Index anpasst. Bei indexgebundenen Mietverhältnissen darf die Mitteilung frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe des neuen Indexstandes erfolgen.
3 Die Absätze 1 und 1bis sind sinngemäss anzuwenden, wenn die Kantone im Sinne von Artikel 270 Abs. 2 OR die Verwendung des Formulars beim Abschluss eines neuen Mietvertrags für obligatorisch erklären. Zusätzlich muss dieses Formular enthalten:
- a. den für den bisherigen Mietzins geltenden Stand des Referenzzinssatzes;
- b. den für den bisherigen Mietzins geltenden Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise.
4 Die Kantone sorgen dafür, dass in den Gemeinden Formulare in genügender Zahl zur Verfügung stehen. Sie können zu diesem Zweck eigene Formulare in den Gemeindekanzleien auflegen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Einführung gesonderter Nebenkosten nach den tatsächlichen Aufwendungen des Vermieters mit Akontozahlungen12 Zitierungen
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2Einseitige Änderung des Mietvertrags mit Bezug auf die Nebenkosten9 Zitierungen
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3Mietvertrag - Streitwert (Art. 46, 48 Abs. 3 OG) - Verwendung des amtlich genehmigten Formulars (Art. 269d OR, Art. 19 VMWG)7 Zitierungen
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4Begründung einer Mietzinserhöhung (Art. 269d OR; Art. 19 Abs. 1 lit. a VMWG)6 Zitierungen
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5Formularpflicht bei Mietzinserhöhungen (Art. 269d Abs. 1 und 2 OR und Art. 19 VMWG)4 Zitierungen
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6Mietzinserhöhung; Formularpflicht (Art. 18 BMM); Rechtsmissbrauch (Art. 2 ZGB)4 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen
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Anfechtung einer einseitigen Änderung des Mietvertrags3 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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