Art. 4 VRV

Angemessene Geschwindigkeit

1 Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.
2 und 3 …
4 …
5 Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtweite
    · 06.04.2000 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 19.12.1967 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 32 Abs. 1 SVG, 4 Abs. 1 VRV
    · 19.10.1973 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Führerausweisentzug, Abgrenzung des leichten vom mittelschweren Fall
    · 30.03.2000 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Nötigenfalls hat er im Schrittempo zu fahren
    · 23.05.1975 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 01.11.1974 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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