Art. 4 VRV
Angemessene Geschwindigkeit
1 Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.
2 und 3 …
4 …
5 Der Fahrzeugführer darf ohne zwingende Gründe nicht so langsam fahren, dass er einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtweite19 Zitierungen
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212 Zitierungen
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3Art. 32 Abs. 1 SVG, 4 Abs. 1 VRV11 Zitierungen
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4Führerausweisentzug, Abgrenzung des leichten vom mittelschweren Fall8 Zitierungen
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5Nötigenfalls hat er im Schrittempo zu fahren8 Zitierungen
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64 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Grobe Verkehrsregelverletzung; Willkür6 Zitierungen
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6 Zitierungen
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5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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