Art. 105 ZGB

Allgemeine Gründe

Die Ehe wird für ungültig erklärt, wenn: 1. zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten bereits verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft mit einer Drittperson lebt und die frühere Ehe oder die eingetragene Partnerschaft nicht aufgelöst worden ist; 2. zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten nicht urteilsfähig ist und seither nicht wieder urteilsfähig geworden ist; 3. die Eheschliessung infolge Verwandtschaft unter den Ehegatten verboten ist; 4. einer der Ehegatten nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will; 5. ein Ehegatte die Ehe nicht aus freiem Willen geschlossen hat; 6. …

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückwirkung
    · 27.11.2014 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess
    · 12.10.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Scheidung einer (zweiseitigen) Scheinehe
    · 02.04.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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