Art. 105 ZGB
Allgemeine Gründe
Die Ehe wird für ungültig erklärt, wenn: 1. zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten bereits verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft mit einer Drittperson lebt und die frühere Ehe oder die eingetragene Partnerschaft nicht aufgelöst worden ist; 2. zur Zeit der Eheschliessung einer der Ehegatten nicht urteilsfähig ist und seither nicht wieder urteilsfähig geworden ist; 3. die Eheschliessung infolge Verwandtschaft unter den Ehegatten verboten ist; 4. einer der Ehegatten nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Bestimmungen über Zulassung und Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern umgehen will; 5. ein Ehegatte die Ehe nicht aus freiem Willen geschlossen hat; 6. …
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rückwirkung1 Zitierungen
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2Aktivlegitimation zur Anfechtung einer Kindesanerkennung; Beweisfragen im Abstammungsprozess0 Zitierungen
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3Scheidung einer (zweiseitigen) Scheinehe0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen
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Entscheid Kantonsgericht, 21.03.20172 ZitierungenFE.2017.1· 21.03.2017 · 2 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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