Art. 124e ZGB

Unmöglichkeit

1 Ist ein Ausgleich aus Mitteln der beruflichen Vorsorge nicht möglich, so schuldet der verpflichtete Ehegatte dem berechtigten Ehegatten eine angemessene Entschädigung in Form einer Kapitalabfindung oder einer Rente.
2 Ein schweizerisches Urteil kann auf Begehren des verpflichteten Ehegatten abgeändert werden, wenn im Ausland bestehende Vorsorgeansprüche durch eine angemessene Entschädigung nach Abs. 1 ausgeglichen wurden und diese Vorsorgeansprüche danach durch eine für den ausländischen Vorsorgeschuldner verbindliche ausländische Entscheidung geteilt werden.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vorsorgeausgleich bei Ehescheidung; Bestimmung der zu teilenden Austrittsleistung
    · 23.03.2020 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gütertrennung; Unmöglichkeit des Vorsorgeausgleichs aus Vorsorgemitteln; Entschädigung bei Vorbezug für Wohneigentum
    · 17.07.2024 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Scheidung auf Klage
    ZKBER.2024.53
    · 17.05.2023 · 2 Zitierungen
  • Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils
    · 01.12.2022 · 2 Zitierungen
  • Ehescheidung
    · 25.11.2019 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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