Art. 216 ZGB

Im Allgemeinen

1 Durch Ehevertrag kann eine andere Beteiligung am Vorschlag vereinbart werden.
2 Die über die Hälfte hinaus zugewiesene Beteiligung am Vorschlag wird bei der Berechnung der Pflichtteile des überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners, der gemeinsamen Kinder und deren Nachkommen nicht hinzugerechnet.
3 Eine solche Vereinbarung darf die Pflichtteilsansprüche der nichtgemeinsamen Kinder und deren Nachkommen nicht beeinträchtigen.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auskunftsanspruch der gemeinsamen Nachkommen gegen den überlebenden Ehegatten bezüglich lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers, die aus dessen Errungenschaft stammen (Art. 610 Abs. 2 ZGB)
    · 21.06.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ehevertragliche Zuweisung des ganzen Vorschlags an den überlebenden Ehegatten (Art. 214 Abs. 3 aZGB; Art. 10 Abs. 3 SchlTZGB)
    · 03.11.1989 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Ehevertrag
    · 15.02.2011 · 0 Zitierungen
  4. 4
    Herabsetzung, ehevertragliche Vorschlagszuweisung
    · 14.06.2002 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 24.04.2023 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • Entscheid Kantonsgericht, 01.09.2022
    BO.2021.10
    · 21.08.2018 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 3. Kammer — WBE.2017.373
    WBE.2017.373
    · 24.01.2018 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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