Art. 248 ZGB

Beweis

1 Wer behauptet, ein bestimmter Vermögenswert sei Eigentum des einen oder andern Ehegatten, muss dies beweisen.
2 Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, so wird Miteigentum beider Ehegatten angenommen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Aus dem Besitz abgeleitete Vermutungen bei Ehegatten in Gütertrennung
    · 07.02.1991 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Beschlagnahme von Sachen, die zum gemeinsamen Haushalt von in Gütertrennung lebenden Ehegatten gehören (Art. 223 SchKG; Art. 248 und 930 ZGB). 1. Legitimation der Konkursverwaltung zum Rekurs (E. 1). 2. Beschlagnahme ge…
    · 19.03.1990 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 74_II_73
    01.01.1948 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 73_I_273
    03.07.1947 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 70_III_57
    07.08.1944 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 63_II_225
    14.10.1937 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Scheidung auf Klage
    ZKBER.2021.7
    · 28.10.2020 · 1 Zitierungen
  • Erbteilung
    · 27.05.2010 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  • Feststellung des Nichtbestehens einer Schuld (Art. 85a SchKG)
    NE210009
    · 06.12.2021 · 0 Zitierungen

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