Art. 248 ZGB
Beweis
1 Wer behauptet, ein bestimmter Vermögenswert sei Eigentum des einen oder andern Ehegatten, muss dies beweisen.
2 Kann dieser Beweis nicht erbracht werden, so wird Miteigentum beider Ehegatten angenommen.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Aus dem Besitz abgeleitete Vermutungen bei Ehegatten in Gütertrennung3 Zitierungen
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2Beschlagnahme von Sachen, die zum gemeinsamen Haushalt von in Gütertrennung lebenden Ehegatten gehören (Art. 223 SchKG; Art. 248 und 930 ZGB). 1. Legitimation der Konkursverwaltung zum Rekurs (E. 1). 2. Beschlagnahme ge…2 Zitierungen
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3BGE 74_II_730 Zitierungen01.01.1948 · 0 Zitierungen
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4BGE 73_I_2730 Zitierungen03.07.1947 · 0 Zitierungen
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5BGE 70_III_570 Zitierungen07.08.1944 · 0 Zitierungen
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6BGE 63_II_2250 Zitierungen14.10.1937 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Scheidung auf Klage1 ZitierungenZKBER.2021.7· 28.10.2020 · 1 Zitierungen
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Erbteilung1 Zitierungen
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Feststellung des Nichtbestehens einer Schuld (Art. 85a SchKG)0 ZitierungenNE210009· 06.12.2021 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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