Art. 262 ZGB

1 Hat der Beklagte in der Zeit vom 300. bis zum 180. Tag vor der Geburt des Kindes der Mutter beigewohnt, so wird seine Vaterschaft vermutet.
2 Diese Vermutung gilt auch, wenn das Kind vor dem 300. oder nach dem 180. Tag vor der Geburt gezeugt worden ist und der Beklagte der Mutter um die Zeit der Empfängnis beigewohnt hat.
3 Die Vermutung fällt weg, wenn der Beklagte nachweist, dass seine Vaterschaft ausgeschlossen oder weniger wahrscheinlich ist als die eines Dritten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Hinterlegung von Unterhaltsbeiträgen während der Dauer des Vaterschaftsprozesses (Art. 282 ZGB). 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 1). 2. Hat der Vaterschaftsbeklagte der Mutter in der kritischen Zeit…
    · 02.09.1983 · 3 Zitierungen
  2. 2
    Hinterlegung von Unterhaltsbeiträgen während der Dauer des Vaterschaftsprozesses
    · 28.05.1991 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Eintragung eines vorehelichen Kindes auf Grund bewusst unwahrer Angaben der Eheleute (Art. 259 Abs. 1 ZGB)
    · 28.10.1960 · 2 Zitierungen
  4. 4
    BGE 54_II_409
    01.01.1928 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Gutachten zur Feststellung der Vaterschaft
    · 20.02.1986 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Vaterschaftsprozess; Kostenvorschuss für die Expertise. 1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Grundsatzes der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (E. 1). 2. Die im Vaterschaftsprozess…
    · 01.11.1983 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Vaterschaft und Unterhalt
    · 07.04.2004 · 1 Zitierungen
  • Vaterschaftsklage (Anordnung eines DNA-Gutachtens)
    · 05.08.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • VB.2015.00644
    16.12.2015 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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