Art. 300 ZGB
Pflegeeltern
1 Wird ein Kind Dritten zur Pflege anvertraut, so vertreten sie, unter Vorbehalt abweichender Anordnungen, die Eltern in der Ausübung der elterlichen Sorge, soweit es zur gehörigen Erfüllung ihrer Aufgabe angezeigt ist.
2 Vor wichtigen Entscheidungen sollen die Pflegeeltern angehört werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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131 Zitierungen
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2Art. 29sexies Abs. 1 AHVG: Erziehungsgutschriften18 Zitierungen
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35 Zitierungen
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4Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin2 Zitierungen
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5Adoption Unmündiger0 Zitierungen
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6Faktisches Familienverhältnis, Registerelternschaft0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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Beschwerde1 ZitierungenPQ230003· 07.03.2023 · 1 Zitierungen
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SGNEB.2014.71 Zitierungen04.05.2015 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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