Art. 300 ZGB

Pflegeeltern

1 Wird ein Kind Dritten zur Pflege anvertraut, so vertreten sie, unter Vorbehalt abweichender Anordnungen, die Eltern in der Ausübung der elterlichen Sorge, soweit es zur gehörigen Erfüllung ihrer Aufgabe angezeigt ist.
2 Vor wichtigen Entscheidungen sollen die Pflegeeltern angehört werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 28.05.1999 · 31 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 29sexies Abs. 1 AHVG: Erziehungsgutschriften
    · 24.01.2000 · 18 Zitierungen
  3. 3
    · 29.12.2000 · 5 Zitierungen
  4. 4
    Anhörung der Pflegeeltern; Entlassung der Beiständin
    · 17.01.2017 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Adoption Unmündiger
    · 23.08.2010 · 0 Zitierungen
  6. 6
    Faktisches Familienverhältnis, Registerelternschaft
    · 02.07.2002 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 22.10.2012 · 2 Zitierungen
  • Beschwerde
    PQ230003
    · 07.03.2023 · 1 Zitierungen
  • SGNEB.2014.7
    04.05.2015 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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