Art. 314 ZGB

Im Allgemeinen

1 Die Bestimmungen über das Verfahren vor der Erwachsenenschutzbehörde sind sinngemäss anwendbar.
2 Die Kindesschutzbehörde kann in geeigneten Fällen die Eltern zu einem Mediationsversuch auffordern.
3 Errichtet die Kindesschutzbehörde eine Beistandschaft, so hält sie im Entscheiddispositiv die Aufgaben des Beistandes und allfällige Beschränkungen der elterlichen Sorge fest.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Vaterschaftsklage
    · 13.05.1965 · 19 Zitierungen
  2. 2
    Erbbiologische Expertise (Ähnlichkeits- und Unähnlichkeitsbeweis) im Vaterschaftsprozess. 1. Was für eine Rolle kommt diesem Beweismittel im allgemeinen zu? (Erw. 2). 2. Gegenüber der Vermutung nach Art. 314 Abs. 1 ZGB…
    · 18.05.1956 · 16 Zitierungen
  3. 3
    Vaterschaftsklage (Art. 307 ff
    · 23.02.1961 · 15 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 77_II_28
    01.01.1951 · 14 Zitierungen
  5. 5
    BGE 61_II_72
    01.01.1935 · 14 Zitierungen
  6. 6
    Vaterschaft
    · 30.10.1958 · 12 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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