Art. 334 ZGB

Voraussetzungen

1 Volljährige Kinder oder Grosskinder, die ihren Eltern oder Grosseltern in gemeinsamem Haushalt ihre Arbeit oder ihre Einkünfte zugewendet haben, können hierfür eine angemessene Entschädigung verlangen.
2 Im Streitfalle entscheidet das Gericht über die Höhe der Entschädigung, ihre Sicherung und die Art und Weise der Bezahlung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Lidlohn (Art. 334 ZGB). 1. Als Lidlohn darf im Maximum jener Betrag zugesprochen werden, der nach üblichen Lohnansätzen den Netto-Gegenwert der geleisteten Arbeit darstellt
    · 20.09.1983 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Lidlohn (Art. 633 ZGB)
    · 19.09.1974 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Dienstvertrag
    · 17.11.1964 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Stundung des Lidlohns
    · 17.03.1998 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 67_II_200
    27.11.1941 · 1 Zitierungen
  6. 6
    BGE 73_III_136
    11.11.1947 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 05.01.2005 · 3 Zitierungen
  • Erbteilung
    · 10.04.2025 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  • VB.2021.00499
    29.07.2021 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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