Art. 379 ZGB
In dringlichen Fällen ergreift die Ärztin oder der Arzt medizinische Massnahmen nach dem mutmasslichen Willen und den Interessen der urteilsunfähigen Person.
Die Leitentscheide 5
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Haftung der vormundschaftlichen Organe (Art. 426 ff0 Zitierungen
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2Vorläufige Entziehung der Handlungsfähigkeit0 Zitierungen
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3Armenrecht0 Zitierungen
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4BGE 54_II_40 Zitierungen01.01.1928 · 0 Zitierungen
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5BGE 54_II_10 Zitierungen01.01.1928 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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0 Zitierungen15.03.2012 · 0 Zitierungen
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Kindesschutz (Besuchsrecht)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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