Art. 379 ZGB

In dringlichen Fällen ergreift die Ärztin oder der Arzt medizinische Massnahmen nach dem mutmasslichen Willen und den Interessen der urteilsunfähigen Person.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Haftung der vormundschaftlichen Organe (Art. 426 ff
    · 02.12.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vorläufige Entziehung der Handlungsfähigkeit
    · 28.10.1987 · 0 Zitierungen
  3. 3
    Armenrecht
    · 27.02.1963 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 54_II_4
    01.01.1928 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 54_II_1
    01.01.1928 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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