Art. 520a ZGB

Bei eigenhändiger letztwilliger Verfügung

Liegt der Mangel einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung darin, dass Jahr, Monat oder Tag nicht oder unrichtig angegeben sind, so kann sie nur dann für ungültig erklärt werden, wenn sich die erforderlichen zeitlichen Angaben nicht auf andere Weise feststellen lassen und das Datum für die Beurteilung der Verfügungsfähigkeit, der Reihenfolge mehrerer Verfügungen oder einer anderen, die Gültigkeit der Verfügung betreffenden Frage notwendig ist.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Formmangel einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung
    · 19.07.2023 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Errichtung einer mündlichen letztwilligen Verfügung, Gültigkeit, Angabe von Ort und Datum
    · 11.12.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Ungültigkeit oder Nichtigkeit eines Testamentszusatzes
    · 07.07.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 07.07.2003 · 1 Zitierungen
  • 20.08.2014 · 0 Zitierungen
  • Aktienkaufvertrag; Darlehensvertrag, Bürgschaft
    · 17.01.2006 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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