Art. 520a ZGB
Bei eigenhändiger letztwilliger Verfügung
Liegt der Mangel einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung darin, dass Jahr, Monat oder Tag nicht oder unrichtig angegeben sind, so kann sie nur dann für ungültig erklärt werden, wenn sich die erforderlichen zeitlichen Angaben nicht auf andere Weise feststellen lassen und das Datum für die Beurteilung der Verfügungsfähigkeit, der Reihenfolge mehrerer Verfügungen oder einer anderen, die Gültigkeit der Verfügung betreffenden Frage notwendig ist.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Formmangel einer eigenhändigen letztwilligen Verfügung0 Zitierungen
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2Errichtung einer mündlichen letztwilligen Verfügung, Gültigkeit, Angabe von Ort und Datum0 Zitierungen
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3Ungültigkeit oder Nichtigkeit eines Testamentszusatzes0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen07.07.2003 · 1 Zitierungen
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0 Zitierungen20.08.2014 · 0 Zitierungen
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Aktienkaufvertrag; Darlehensvertrag, Bürgschaft0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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