Art. 586 ZGB

Betreibung, Prozesse, Verjährung

1 Die Betreibung für die Schulden des Erblassers ist während der Dauer des Inventars ausgeschlossen.
2 …
3 Prozesse können mit Ausnahme von dringenden Fällen weder fortgesetzt noch angehoben werden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Einleitung eines neuen Prozesses und Verrechnung während eines Verfahrens des öffentlichen Inventars, das zur konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft führt
    · 12.12.2003 · 3 Zitierungen
  2. 2
    BGE 62_III_62
    01.01.1936 · 1 Zitierungen
  3. 3
    BGE 38_I_299
    05.06.1912 · 1 Zitierungen
  4. 4
    Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar; Haftung ausser Inventar; unverschuldete Nichtanmeldung einer Forderung (Art. 590 Abs. 2 ZGB)
    · 13.10.1964 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 77_III_56
    12.05.1951 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 55_III_176
    01.01.1929 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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