Art. 586 ZGB
Betreibung, Prozesse, Verjährung
1 Die Betreibung für die Schulden des Erblassers ist während der Dauer des Inventars ausgeschlossen.
2 …
3 Prozesse können mit Ausnahme von dringenden Fällen weder fortgesetzt noch angehoben werden.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Einleitung eines neuen Prozesses und Verrechnung während eines Verfahrens des öffentlichen Inventars, das zur konkursamtlichen Liquidation der Erbschaft führt3 Zitierungen
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2BGE 62_III_621 Zitierungen01.01.1936 · 1 Zitierungen
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3BGE 38_I_2991 Zitierungen05.06.1912 · 1 Zitierungen
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4Annahme der Erbschaft unter öffentlichem Inventar; Haftung ausser Inventar; unverschuldete Nichtanmeldung einer Forderung (Art. 590 Abs. 2 ZGB)0 Zitierungen
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5BGE 77_III_560 Zitierungen12.05.1951 · 0 Zitierungen
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6BGE 55_III_1760 Zitierungen01.01.1929 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen
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Prozesskaution2 Zitierungen
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Arbeitslosenversicherung (vorinstanzliches Verfahren)1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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