Art. 641a ZGB

Tiere

1 Tiere sind keine Sachen.
2 Soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Tier, das im häuslichen Bereich gehalten wird
    · 19.09.2017 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Persönliche Freiheit; Eigentumsgarantie; Änderung des thurgauischen Gesetzes vom 5. Dezember 1983 über das Halten von Hunden
    · 26.09.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 05.08.2024 · 3 Zitierungen
  • Pfändung
    SCBES.2004.138
    · 08.12.2004 · 2 Zitierungen
  • Regulierung von Wolfsrudeln; Zugang zu amtlichen Dokumenten
    · 15.09.2025 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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