Art. 652 ZGB

Voraussetzung

Haben mehrere Personen, die durch Gesetzesvorschrift oder Vertrag zu einer Gemeinschaft verbunden sind, eine Sache kraft ihrer Gemeinschaft zu Eigentum, so sind sie Gesamteigentümer, und es geht das Recht eines jeden auf die ganze Sache.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Straftaten zum Nachteil einer Erbengemeinschaft; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafantragsrecht und Beschwerdelegitimation von einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft
    · 03.09.2015 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken, Art. 218-218 quater OR
    · 23.09.1969 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Wirkungen der Rechtsnachfolge; Legitimation der Angehörigen
    · 01.02.2016 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kantonale Handänderungssteuer; Willkür, rechtsungleiche Behandlung
    · 04.10.1961 · 4 Zitierungen
  5. 5
    Beginn der Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke (Art. 3 Abs. 3 BBSG)
    · 17.05.1990 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Ausübung eines Vorkaufsrechts zur gesamten Hand (Art. 681 Abs. 1 ZGB); Aktivlegitimation; Austritt aus einer einfachen Gesellschaft (Art. 545 Abs. 1 Ziff. 2 und 6 OR). - Annahme einer einfachen Gesellschaft, wenn mehrer…
    · 08.03.1990 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 20.05.2009 · 2 Zitierungen
  • SB.2013.00156
    10.02.2014 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Verwaltungsgericht / 2. Kammer — WBE.2009.73
    WBE.2009.73
    · 17.09.2009 · 1 Zitierungen

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