Art. 743 ZGB

Teilung eines Grundstücks

1 Wird das berechtigte oder das belastete Grundstück geteilt, so besteht die Dienstbarkeit auf allen Teilen weiter.
2 Beschränkt sich die Ausübung der Dienstbarkeit nach den Belegen oder den Umständen auf einzelne Teile, so ist sie auf den nicht betroffenen Teilen zu löschen.
3 Das Bereinigungsverfahren richtet sich nach den Vorschriften über die Löschung und Änderung der Grundbucheinträge.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Teilung eines in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Baurechts
    · 19.10.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Miteigentum an einer Dienstbarkeitseinrichtung
    · 31.01.1985 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Grunddienstbarkeit (Fahrwegrecht); Vereinigung des berechtigten Grundstücks mit einem andern
    · 22.02.1968 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    BGE 67_I_124
    29.05.1941 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Fahrwegrecht
    · 21.12.2012 · 1 Zitierungen
  • 05.10.2006 · 1 Zitierungen
  • privatrechtliche Baueinsprache
    · 18.09.2020 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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