Art. 813 ZGB

Wirkung der Pfandstellen

1 Die pfandrechtliche Sicherung ist auf die Pfandstelle beschränkt, die bei der Eintragung angegeben wird.
2 Grundpfandrechte können in zweitem oder beliebigem Rang errichtet werden, sobald ein bestimmter Betrag als Vorgang bei der Eintragung vorbehalten wird.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Miteigentum
    · 11.07.1969 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Betreibung auf Grundpfandverwertung; Verteilung (Art. 157 SchKG)
    · 20.03.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Zur Identität des Grundstücks bei der vorläufigen und bei der definitiven Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts
    · 14.09.2000 · 0 Zitierungen
  4. 4
    Haftung aus Führung des Grundbuchs (Art. 955 Abs. 1 ZGB)
    · 15.03.1984 · 0 Zitierungen
  5. 5
    Eigentumsgarantie
    · 18.02.1959 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Sicherstellung / Forderung
    HG180181
    · 14.05.2020 · 1 Zitierungen
  • Grundpfandverwertung (Verteilung)
    · 20.03.2003 · 1 Zitierungen
  • Lastenverzeichnis (Beschwerde über ein Betreibungsamt)
    PS160144
    · 16.08.2016 · 0 Zitierungen

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