Art. 89 ZGB

Antrags- und Klagerecht, Löschung im Register

1 Zur Antragsstellung oder zur Klage auf Aufhebung der Stiftung berechtigt ist jede Person, die ein Interesse hat.
2 Die Aufhebung ist dem Registerführer zur Löschung des Eintrags anzumelden.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    BGE 73_II_81
    01.01.1947 · 8 Zitierungen
  2. 2
    Klage auf Nichtigerklärung einer durch Erbvertrag errichteten Stiftung aus dem Grunde, dass Art. 81 ZGB die Errichtung einer Stiftung durch Erbvertrag nicht zulasse. 1. Für eine solche Klage gilt keine Frist
    · 09.07.1970 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 75_II_81
    17.03.1949 · 4 Zitierungen
  4. 4
    Klage auf Nichtigerklärung einer Stiftung
    · 15.12.1967 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Internationales Erbrecht
    · 17.05.1973 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    BGE 79_II_113
    12.02.1953 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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