Art. 90 ZGB

Verlobung

1 Das Verlöbnis wird durch das Eheversprechen begründet.
2 …
3 Aus dem Verlöbnis entsteht kein klagbarer Anspruch auf Eingehung der Ehe.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ein Verlöbnis liegt nur bei beidseitigem Eheversprechen vor, und es können Ansprüche aus Verlöbnisbruch grundsätzlich nicht mit Vorgängen begrundet werden, die sich vor der Verlobung ereignet haben
    · 08.11.1957 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    BGE 48_II_188
    01.01.1922 · 2 Zitierungen
  3. 3
    · 15.02.1995 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Versorgerschaden und Genugtuung beim Unfalltod eines Verlobten. 1. Art. 45 Abs. 3 OR; Versorgereigenschaft von Verlobten und Konkubinatspartnern (E. 2a und b). 2. Art. 47 OR; Genugtuungsanspruch des Verlobten
    · 31.05.1988 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    BGE 42_II_185
    07.06.1916 · 1 Zitierungen
  6. 6
    Recht eines Mitglieds des Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft auf Auskunft und Einsicht; Summarverfahren
    · 28.02.2018 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 02.07.2009 · 1 Zitierungen
  • Fürsorgerische Unterbringung
    · 09.04.2025 · 0 Zitierungen
  • Scheidung (BGer 5A_778/2018 vom 23. August 2019)
    ZB.2018.5
    · 03.07.2018 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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