Art. 100 ZPO

Art und Höhe der Sicherheit

1 Die Sicherheit kann in bar oder durch Garantie einer in der Schweiz niedergelassenen Bank oder eines zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz zugelassenen Versicherungsunternehmens geleistet werden.
2 Das Gericht kann die zu leistende Sicherheit nachträglich erhöhen, herabsetzen oder aufheben.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Pflicht zur Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung wegen fehlenden Sitzes in der Schweiz
    · 27.03.2015 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung
    · 10.07.2014 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage
    · 03.05.2022 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 14.12.2021 · 3 Zitierungen
  • Obergericht / Zivilgericht / 3. Zivilkammer — ZSU.2014.155
    ZSU.2014.155
    · 10.11.2014 · 2 Zitierungen
  • Sicherheit für die Parteientschädigung (BGer 4A_93/2024 vom 6. Mai 2024)
    BEZ.2023.83
    · 12.01.2024 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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