Art. 100 ZPO
Art und Höhe der Sicherheit
1 Die Sicherheit kann in bar oder durch Garantie einer in der Schweiz niedergelassenen Bank oder eines zum Geschäftsbetrieb in der Schweiz zugelassenen Versicherungsunternehmens geleistet werden.
2 Das Gericht kann die zu leistende Sicherheit nachträglich erhöhen, herabsetzen oder aufheben.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Pflicht zur Sicherheitsleistung für die Parteientschädigung wegen fehlenden Sitzes in der Schweiz10 Zitierungen
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2Bezifferung des Antrags auf Sicherstellung der Parteientschädigung9 Zitierungen
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3Rechtsbegehren; unbezifferte Forderungsklage2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen14.12.2021 · 3 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 3. Zivilkammer — ZSU.2014.1552 ZitierungenZSU.2014.155· 10.11.2014 · 2 Zitierungen
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Sicherheit für die Parteientschädigung (BGer 4A_93/2024 vom 6. Mai 2024)1 ZitierungenBEZ.2023.83· 12.01.2024 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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