Art. 121 ZPO
Rechtsmittel
Wird die unentgeltliche Rechtspflege ganz oder teilweise abgelehnt oder entzogen, so kann der Entscheid mit Beschwerde angefochten werden.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kostenlosigkeit des Verfahrens um unentgeltliche Rechtspflege287 Zitierungen
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2Auferlegung der Parteientschädigung an den Kanton im Rechtsmittelverfahren um unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung97 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)147 Zitierungen
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Unentgeltliche Rechtspflege (Anfechtung der Vaterschaft)51 Zitierungen
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28 Zitierungen01.11.2011 · 28 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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