Art. 137 ZPO
Bei Vertretung
Ist eine Partei vertreten, so erfolgt die Zustellung an die Vertretung.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland18 Zitierungen
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2Zustellung einer Verfügung an die Partei sowie an deren Rechtsvertretung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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7 Zitierungen
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Ehescheidung3 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.