Art. 137 ZPO

Bei Vertretung

Ist eine Partei vertreten, so erfolgt die Zustellung an die Vertretung.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zustellung an Partei mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland
    · 15.12.2016 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Zustellung einer Verfügung an die Partei sowie an deren Rechtsvertretung
    · 05.03.2025 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.