Art. 225 ZPO
Zweiter Schriftenwechsel
Erfordern es die Verhältnisse, so kann das Gericht einen zweiten Schriftenwechsel anordnen.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Novenrecht, Aufteilung der Replik, Dupliknoven13 Zitierungen
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2Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung; Allgemeine Geschäftsbedingungen; Ungewöhnlichkeitsregel - Inhaltskontrolle0 Zitierungen
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3BGE 41_I_2400 Zitierungen21.10.1915 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Kaufvertrag3 Zitierungen
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Forderung1 ZitierungenZKBES.2025.114· 04.06.2025 · 1 Zitierungen
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Eheschutz1 ZitierungenZKBER.2024.58· 20.12.2024 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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