Art. 26 ZPO
Unterhalts- und Unterstützungsklagen
Für selbstständige Unterhaltsklagen der Kinder gegen ihre Eltern und für Klagen gegen unterstützungspflichtige Verwandte ist das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zwingend zuständig.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung11 Zitierungen
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2Verwandtenunterstützung, Verfahrensart3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Klage auf Feststellung einer Nichtschuld (Unterhalt)3 Zitierungen
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ZVE.2022.81 Zitierungen28.08.2022 · 1 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZVE.2022.81 ZitierungenZVE.2022.8· 28.06.2022 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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