Art. 26 ZPO

Unterhalts- und Unterstützungsklagen

Für selbstständige Unterhaltsklagen der Kinder gegen ihre Eltern und für Klagen gegen unterstützungspflichtige Verwandte ist das Gericht am Wohnsitz einer der Parteien zwingend zuständig.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Örtliche Zuständigkeit für die Schuldneranweisung
    · 06.05.2019 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verwandtenunterstützung, Verfahrensart
    · 03.07.2013 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Klage auf Feststellung einer Nichtschuld (Unterhalt)
    · 01.02.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • ZVE.2022.8
    28.08.2022 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Zivilgericht / 1. Zivilkammer — ZVE.2022.8
    ZVE.2022.8
    · 28.06.2022 · 1 Zitierungen

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