Art. 269 ZPO

Vorbehalt

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen:
  1. a. des SchKG über sichernde Massnahmen bei der Vollstreckung von Geldforderungen;
  2. b. des ZGB über die erbrechtlichen Sicherungsmassregeln;
  3. c. des Patentgesetzes vom 25. Juni 1954 über die Klage auf Lizenzerteilung.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts; Zulässigkeit des nachträglichen Rückzugs einer Appellation
    · 14.05.1996 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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