Art. 33 ZPO

Miete und Pacht unbeweglicher Sachen

Für Klagen aus Miete und Pacht unbeweglicher Sachen ist das Gericht am Ort der gelegenen Sache zuständig.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Widerklage im Schlichtungsverfahren; Klagebewilligung; Prosequierung
    · 25.03.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gerichtsstand der Widerklage (Art. 6 Abs. 1 und Art. 38 GestG; Art. 30 Abs. 2 BV)
    · 24.01.2003 · 1 Zitierungen
  3. 3
    Aberkennungsklage, Gerichtsstand
    · 09.03.1998 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Miete
    · 16.05.2018 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Forderung
    LB230008
    · 20.04.2023 · 1 Zitierungen
  • Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HSU.2022.31
    HSU.2022.31
    · 18.11.2022 · 1 Zitierungen

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