Art. 33 ZPO
Miete und Pacht unbeweglicher Sachen
Für Klagen aus Miete und Pacht unbeweglicher Sachen ist das Gericht am Ort der gelegenen Sache zuständig.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Widerklage im Schlichtungsverfahren; Klagebewilligung; Prosequierung3 Zitierungen
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21 Zitierungen
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3Aberkennungsklage, Gerichtsstand0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Miete2 Zitierungen
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Forderung1 ZitierungenLB230008· 20.04.2023 · 1 Zitierungen
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Obergericht / Handelsgericht / 1. Kammer — HSU.2022.311 ZitierungenHSU.2022.31· 18.11.2022 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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