Art. 330 ZPO

Stellungnahme der Gegenpartei

Das Gericht stellt das Revisionsgesuch der Gegenpartei zur Stellungnahme zu, es sei denn, das Gesuch sei offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 03.09.1971 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 11.04.1962 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Begriff des Endentscheids
    · 27.06.1978 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Erbteilung (Revision)
    RB250023
    · 14.11.2025 · 1 Zitierungen
  • Mietvertrag; Revisionsgesuch
    · 29.09.2023 · 1 Zitierungen
  • Revisionsgesuch betreffend Vergleich / Abschreibungsentscheid im Verfahren MJ210044-L (Beschluss des Mietgerichtes vom 24. Februar 2022)
    PD230003
    · 06.06.2023 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.