Art. 330 ZPO
Stellungnahme der Gegenpartei
Das Gericht stellt das Revisionsgesuch der Gegenpartei zur Stellungnahme zu, es sei denn, das Gesuch sei offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
11. Art. 48 OG1 Zitierungen
-
21 Zitierungen
-
3Begriff des Endentscheids0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Erbteilung (Revision)1 ZitierungenRB250023· 14.11.2025 · 1 Zitierungen
-
Mietvertrag; Revisionsgesuch1 Zitierungen
-
Revisionsgesuch betreffend Vergleich / Abschreibungsentscheid im Verfahren MJ210044-L (Beschluss des Mietgerichtes vom 24. Februar 2022)1 ZitierungenPD230003· 06.06.2023 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.