Art. 387 ZPO

Wirkungen des Schiedsspruches

Mit der Eröffnung hat der Schiedsspruch die Wirkung eines rechtskräftigen und vollstreckbaren gerichtlichen Entscheids.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zulässigkeit von Schiedsgutachten
    · 18.05.2015 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Teilliquidation der Sammelstiftung infolge Kündigung des Anschlussvertrags
    · 05.05.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Verfahrensrechtlicher Ordre public, materielle Rechtskraft
    · 29.05.2015 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Definitive Rechtsöffnung
    · 05.10.2015 · 1 Zitierungen
  • Forderung
    HG190163
    · 13.09.2022 · 0 Zitierungen
  • Definitive Rechtsöffnung
    · 14.09.2016 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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