Art. 94 ZPO

Widerklage

1 Stehen sich Klage und Widerklage gegenüber, so bestimmt sich der Streitwert nach dem höheren Rechtsbegehren.
2 Zur Bestimmung der Prozesskosten werden die Streitwerte zusammengerechnet, sofern sich Klage und Widerklage nicht gegenseitig ausschliessen.
3 Ist die Hauptklage eine Teilklage, werden die Prozesskosten ausschliesslich auf der Grundlage des Streitwerts der Hauptklage berechnet.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO)
    · 13.06.2017 · 13 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Streitgenössische Nebenintervention
    · 01.09.2016 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG)
    · 13.11.1990 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 22.02.2022 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  • Obergericht / Zivilgericht / 3. Zivilkammer — ZSU.2022.168
    ZSU.2022.168
    · 26.09.2022 · 1 Zitierungen
  • Forderung
    HG200129
    · 12.07.2021 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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