Art. 94 ZPO
Widerklage
1 Stehen sich Klage und Widerklage gegenüber, so bestimmt sich der Streitwert nach dem höheren Rechtsbegehren.
2 Zur Bestimmung der Prozesskosten werden die Streitwerte zusammengerechnet, sofern sich Klage und Widerklage nicht gegenseitig ausschliessen.
3 Ist die Hauptklage eine Teilklage, werden die Prozesskosten ausschliesslich auf der Grundlage des Streitwerts der Hauptklage berechnet.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Widerklage im vereinfachten Verfahren (Art. 224, Art. 243 und Art. 94 ZPO); Teilklage und negative Feststellungswiderklage (Art. 86 ZPO)13 Zitierungen
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2Streitgenössische Nebenintervention0 Zitierungen
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3Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 152 OG)0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen
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Obergericht / Zivilgericht / 3. Zivilkammer — ZSU.2022.1681 ZitierungenZSU.2022.168· 26.09.2022 · 1 Zitierungen
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Forderung1 ZitierungenHG200129· 12.07.2021 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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