Art. 5 ZUG
Der Aufenthalt in einem Heim, einem Spital oder einer anderen Einrichtung und die behördliche Unterbringung einer volljährigen Person in Familienpflege begründen keinen Unterstützungswohnsitz.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung26 Zitierungen
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2Kostentragung des Heimatkantons20 Zitierungen
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3Unterstützungswohnsitz einer volljährigen Person in Familienpflege12 Zitierungen
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4Interkantonale Unterstützungszuständigkeit des Aufenthaltsortes bei fehlendem Unterstützungswohnsitz11 Zitierungen
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5Unterstützungswohnsitz nach dem Zuständigkeitsgesetz9 Zitierungen
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6Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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34 Zitierungen
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Sozialhilfe25 Zitierungen
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24 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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