Art. 5 ZUG

Der Aufenthalt in einem Heim, einem Spital oder einer anderen Einrichtung und die behördliche Unterbringung einer volljährigen Person in Familienpflege begründen keinen Unterstützungswohnsitz.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung
    · 27.01.2012 · 26 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kostentragung des Heimatkantons
    · 17.07.2013 · 20 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Unterstützungswohnsitz einer volljährigen Person in Familienpflege
    · 22.05.2024 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Interkantonale Unterstützungszuständigkeit des Aufenthaltsortes bei fehlendem Unterstützungswohnsitz
    · 01.03.2023 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Unterstützungswohnsitz nach dem Zuständigkeitsgesetz
    · 20.11.2014 · 9 Zitierungen
  6. 6
    Interkantonale Zuständigkeit für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung
    · 08.04.2015 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.