Art. 17 ANAG
Regelung des Aufenthalts bis zum Bewilligungsentscheid
1 Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten.
2 Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt, so kann die zuständige kantonale Behörde den Aufenthalt während des Verfahrens gestatten.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Verweigerung des Nachzugs der Kinder eines Ausländers aus einer früheren Beziehung233 Zitierungen
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2Familiennachzug im Falle von Teilfamilien; Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch des überlebenden Elternteils auf nachträglichen Nachzug seines minderjährigen Kindes besteht214 Zitierungen
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3Familiennachzug; gefestigtes Anwesenheitsrecht im kombinierten Schutzbereich von Privat- und Familienleben181 Zitierungen
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4Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung167 Zitierungen
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5Familiennachzug bei zusammenlebenden Eltern163 Zitierungen
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6Anspruch auf Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung146 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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17 Zitierungen
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17 Zitierungen
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Widerruf der Niederlassungsbewilligung; Familiennachzug16 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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