Art. 17 ANAG

Regelung des Aufenthalts bis zum Bewilligungsentscheid

1 Ausländerinnen und Ausländer, die für einen vorübergehenden Aufenthalt rechtmässig eingereist sind und die nachträglich eine Bewilligung für einen dauerhaften Aufenthalt beantragen, haben den Entscheid im Ausland abzuwarten.
2 Werden die Zulassungsvoraussetzungen offensichtlich erfüllt, so kann die zuständige kantonale Behörde den Aufenthalt während des Verfahrens gestatten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verweigerung des Nachzugs der Kinder eines Ausländers aus einer früheren Beziehung
    · 23.06.1998 · 233 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Familiennachzug im Falle von Teilfamilien; Voraussetzungen, unter denen ein Anspruch des überlebenden Elternteils auf nachträglichen Nachzug seines minderjährigen Kindes besteht
    · 11.10.2002 · 214 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Familiennachzug; gefestigtes Anwesenheitsrecht im kombinierten Schutzbereich von Privat- und Familienleben
    · 01.06.2004 · 181 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung
    · 11.09.2000 · 167 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Familiennachzug bei zusammenlebenden Eltern
    · 26.07.2000 · 163 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anspruch auf Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
    · 19.01.2001 · 146 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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