Art. 17 BGFA

Disziplinarmassnahmen

1 Bei Verletzung dieses Gesetzes kann die Aufsichtsbehörde folgende Disziplinarmassnahmen anordnen:
  1. a. eine Verwarnung;
  2. b. einen Verweis;
  3. c. eine Busse bis zu 20 000 Franken;
  4. d. ein befristetes Berufsausübungsverbot für längstens zwei Jahre;
  5. e. ein dauerndes Berufsausübungsverbot.
2 Eine Busse kann zusätzlich zu einem Berufsausübungsverbot angeordnet werden.
3 Nötigenfalls kann die Aufsichtsbehörde die Berufsausübung vorsorglich verbieten.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtsmittelweg im Übergangsrecht; Bedeutung von Standesregeln der kantonalen Anwaltsverbände für die Auslegung der Berufsregeln des eidgenössischen Anwaltsgesetzes; Disziplinarverstoss eines Rechtsanwalts durch Betreib…
    · 18.06.2004 · 101 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Wirtschaftsfreiheit; Verbot der Vereinbarung und Vermittlung von Prozessfinanzierungen; Beschwerdelegitimation einer ausländischen juristischen Person als Dienstleistungserbringer
    · 10.12.2004 · 23 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Disziplinaraufsicht über die Rechtsanwälte; keine Legitimation des Anzeigers zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde
    · 06.03.2006 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    AArt. 369 Abs. 7 StGB; Berücksichtigung von im kantonalen Anwaltsregister bereits gelöschten Disziplinarmassnahmen bei der Bemessung von Sanktionen
    · 25.03.2024 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Strafrechtliche Verurteilung wegen Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind; Löschung aus dem Anwaltsregister
    · 28.07.2011 · 9 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anspruch auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung im anwaltsrechtlichen Disziplinarverfahren
    · 03.08.2020 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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