Art. 12 BV

Recht auf Hilfe in Notlagen

Wer in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen, hat Anspruch auf Hilfe und Betreuung und auf die Mittel, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Recht auf Hilfe in Notlagen
    · 14.01.2004 · 236 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Anspruch auf Nothilfe sowie Umfang derselben
    · 18.03.2005 · 198 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Grundrechtlicher Anspruch auf Nothilfe bei Nichtteilnahme an nicht entlöhntem Beschäftigungsprogramm
    · 08.03.2016 · 110 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Sozialhilfe; Recht auf Existenzsicherung (Art. 12 BV; Art. 29 Abs. 1 KV/BE)
    · 29.07.2013 · 100 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung des Kantons Zürich: Anrechnung eines Konkubinatsbeitrages im Sozialhilfebudget
    · 17.09.2015 · 59 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Nothilfe an Asylsuchende, deren Gesuch durch Nichteintretensentscheid erledigt wird
    · 20.03.2009 · 59 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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